Kurzzeitpflege

 

Kurzzeitpflege

 

Angehörige zuhause Pflegen ist Schwerstarbeit. Eine erholsame Pause ist daher besonders wichtig.

Im Rahmen der Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit für eine begrenzte Zeit die Vorzüge der vollstätionären Pflege zu nutzen.

Die Pflegekasse beteiligt sich dabei an den Pflegekosten für 4 bis max. 8 Wochen.
Zusätzlich haben Bewohner aus NRW einen Anspruch auf Erstattung der Investitionskosten vom Kreis Minden-Lübbecke.
Als Eigenanteil ist dann nur noch der Satz für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.

Nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich über die aktuellen Kosten und Möglichkeiten der
Finanzierung Ihres Kurzzeitaufenthalts in unserer Einrichtung informieren.