Externe Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Ab sofort steht ihnen unsere externe Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.

Diese  Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie folgende Möglichkeit:

  1. Nutzung des Formulars auf der Website https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
    Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zu  externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website  https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html.

Wir möchten betonen, dass die Einführung der Meldestelle ein weiterer Schritt ist, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Meldestelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung Seniorenzentrum Dielingen